© S. Tengeler
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Das kann uns allen jederzeit passieren: Plötzlich sind wir durch Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage, selbst über uns zu bestimmen. Da ist es gut und wichtig, wenn wir jemanden haben, der unsere Wünsche kennt und durchsetzen kann.
Seit dem 1.9.2009 ist gesetzlich abgesichert, dass unseren diesbezüglichen Wünschen entsprochen werden muss. Immer häufiger wird man schon bei der Aufnahme ins Krankenhaus gefragt, ob man eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hat.
Einführung, Information und Hilfe
beim Erstellen
von Patientenverfügungen und Vollmachten
Einführung, Information und Hilfe beim Erstellen von Patientenverfügungen und Vollmachten mit Prof. Dr. med. Jutta Krüger, Ärztin für Neurochirurgie
Eintritt frei, eine Anmeldung unter der Tel.-Nr.: 040/280 55 553 ist für die Planung wünschenswert.